SRMP - die wichtigsten Infos
Diese Seite soll kurz und bündig zusammenfassen, wie mit der eingeführten Schiffsreinigung- und meldepflicht, kurz SRMP umzugehen ist.
Bereits seit 2022 gilt auf einigen Gewässern der Innerschweiz die sogenannte anderen Gewässer kommen, benötigen eine Schiffsreinigungs- und -meldepflicht. Ziel der Verordnung ist es, die Ausbreitung von invasiven Organismen (Pflanzen und Tieren) in den Schweizer Seen einzudämmen.
Mit dem Nachweis von Quaggamuscheln im Zürichsee im September 2024, war unsere Gewässer vor der Einschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen. auch für den Kanton Zürich klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Vielleicht etwas übereilt, wurde das sofortige Einwasserungsverbot auf dem Greifensee, dem Pfäffikersee und dem Türlersee verhängt.
Gleichzeitig teilte der Kanton bereits mit, dass er sich dem innerschweizerischen System der "SRMP" anschliessen möchte. Um vorübergehend für etwas Entspannung zu sorgen, wurde Anfang 2025 die Deklaration des Heimatgewässers eingeführt. Die Systeme und Infrastrukturen für die SRMP im Kanton Zürich sind noch im Aufbau. Gleichzeitig sind die Abläufe aber bereits bekannt und teilweise implementiert.
Die neuen Regelungen mögen für uns Segler eine umständliche Sache sein, dienen aber dazu, unseren Greifensee vor den invasiven Organismen zu schützen. Die Gewässerwechsel von Freizeitschiffen gelten als der grösste Risikofaktor, weshalb hier eine Reglementierung tatsächlich sinnvoll ist.
Neu gilt auch auf allen Zürcher Gewässern:
- Wer ein immatrikuliertes Schiff besitzt, muss für dieses einmalig ein Heimatgewässer deklarieren. Die Deklaration gilt als Einwasserungsbewilligung.
- Jeder danach folgende Gewässerwechsel (vom Greifensee weg, wie auch wieder auf den Greifensee) muss gemeldet und die Reinigung des Bootes (im Normalfall durch eine zertifizierte Reinigungsstelle) bestätigt werden. Die letzte Einwasserungsbewilligung erlischt mit der Bestätigung der neuen Einwasserungsbewilligung. Diese ist dann gültig, bis wieder ein Gewässerwechsel gemeldet wird. Der genaue Ablauf der Reinigung kann je nach Bootstyp leicht abweichen.
- Die Einwasserungsbewilligung in das aktuelle Gewässer muss in Papierform, oder digital, mitgeführt werden. Sollte ein Schiff keine gültige Einwasserungsbewilligung für das Gewässer haben, wird es sofort vom Gewässer verwiesen und gebüsst.
- Für nautische Anlässe gelten Erleichterungen:
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- In den meisten Fällen (je nach Bootskategorie) kann der Segler sein Boot selbst reinigen. Bojenboote müssen ausserdem vor dem Einwassern ins neue Gewässer 5 Tage an Land stehen.
- Der veranstaltende Verein (auf dem anderen Gewässer) darf die Reinigung kontrollieren und abnehmen. Es wird eine Einwasserungsbewilligung für das neue Gewässer erteilt.
- Bei der Rückkehr muss der Segler sein Boot wieder reinigen und kann die Reinigung von den geschulten Personen im Verein abnehmen lassen. Diese können wiederum eine Einwasserungsbewilligung auf den Greifensee bestätigen. War das Boot bei der auswärtigen Veranstaltung nicht länger als 5 Tage im Wasser, gilt es bei der Rückkehr als "trockenliegend".
Wie ein Boot zu reinigen ist und weitere Details findet ihr unter: www.zh.ch/schiffsreinigung
Für die Freigabe "zurückkehrender Boote" oder bei Fragen zur SRMP, könnt ihr euch an das Regattateam unter regattaleitung@segelclub-scsg.ch wenden.